Golfkooperationsrat (GCC) - Paketangebot
Abu-Ghazaleh für Geistiges Eigentum (AGIP) bietet ihren Klienten die Möglichkeit, ihren Markenschutz auf die GCC-Länder durch ein Paketangebot auszuweiten, bei dem sie eine Marke in einer Klasse mit einer Gebühr einschließlich offizieller und professioneller Gebühren einreichen können.
Anforderungen für Einreichung von Marken:
(i) Vollmacht
Die Vollmachtsformulare sind vom Antragsteller zu unterzeichnen, wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist, und vom Zeichnungsberechtigten zu unterzeichnen und mit dem Unternehmenssiegel zu versehen, wenn das Unternehmen eine Einrichtung ist. Dann muss die Vollmacht vom Konsulat legalisiert oder in einigen Ländern notariell beglaubigt werden, während sie in einigen anderen Ländern je nach den Gesetzen der einzelnen Anmeldeländer einfach unterzeichnet werden muss. Die Bescheinigungsanforderungen für die Vollmacht lauten wie folgt:
| Legalisiert |
Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien
Vereinigte Arabische Emirate (VAE) |
Saudi-Arabien: Gemäß der neuen Praxis des Saudi-Markenamts ist für die Einreichung eine Vollmacht erforderlich, die mit dem vollständigen Namen und der vollständigen Adresse des Antragstellers eingereicht, ordnungsgemäß notariell beglaubigt und vom saudischen Konsulat legalisiert wurde.
Bahrain: Wir benötigen vollständige Angaben zum Namen und zur Straße des Antragstellers (Postfachanschrift wird gemäß den geltenden Vorschriften nicht akzeptiert).
(ii). Gründungsurkunde oder Auszug aus dem Handelsregister oder die Handelslizenz
Gründungsurkunden des Antragstellers oder Auszug aus dem Handelsregister des Antragstellers oder die Handelslizenz des Antragstellers sollten detaillierte Angaben wie Name, Anschrift, Gründungsdatum und Unternehmensziele enthalten. Die Anforderung gilt nur für die folgenden Länder, wie in der folgenden Tabelle angegeben sind.
| Einfache |
Kopie Legalisiert |
| Katar, Oman |
Bahrain |
(iii). Abzüge der Marke
Für jedes Land sind (15) Abzüge jeder Marke für jede Klasse einzureichen. Ein Markenabzug sollte 5x5 Zentimeter nicht überschreiten. (Sie können ein elektronisches Muster der Marke bereitstellen, da unsere Büros die Abzüge vor Ort vorbereiten können.)
(iv). Liste der Waren / Dienstleistungen
Die Liste der Waren / Dienstleistungen, die von der Anmeldung erfasst werden sollen, ist für die Einreichung in jedem Land erforderlich.
Übersetzungsgebühren für die Vollmacht aus dem Englischen ins Arabische werden separat berechnet.
Bitte fühlen Sie sich frei, uns seine E-Mail an: agip@agip.com zu senden oder kontaktieren Sie uns auf irgendeine Weise, die Sie für angemessen halten.