AGIP bietet IP-Rechte-Eintragungsservice beim algerischen Zoll an
23-Nov-2020 ALGIER - Abu-Ghazaleh für geistiges Eigentum (AGIP) gilt als weltweit führendes IP-Unternehmen, das Schutzrechte für geistige Eigentumsrechte (IPRs) bietet, bietet einen Benachrichtigungsservice in Algerien an, der den Schutz der Markeninhaber gegen die unautorisierte Einfuhr von Waren mit identischen oder ähnlichen Marken oder Logos.
Die Eintragung bei der Generalzolldirektion in Algerien ist eines der wirksamsten Verfahren zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Algerien. Voraussetzung ist, dass Markeninhaber ihre Marken zunächst beim algerischen Markenamt unter der Aufsicht des algerischen Industrieministeriums registrieren und die Marken dann bei der Generalzolldirektion registrieren lassen.
Nach dieser Eintragung haben die Zollbeamten an allen algerischen Zollgrenzpunkten das Recht, Waren, die ähnliche oder identische Marken wie die ursprünglichen tragen, anzuhalten und zu beschlagnahmen.
Die Eintragungsverfahren sind sehr einfach und AGIP hilft Markeninhabern, ihren Schutz an den Grenzen zu maximieren. Um Ihre IPRs über AGIP aufzuzeichnen, müssen Sie die folgenden erforderlichen Dokumente einreichen:
- Die Verpflichtung (in französischer Sprache) muss vom Kunden datiert, unterschrieben und abgestempelt und von der algerischen Botschaft legalisiert werden.
- Vollmacht (POA) muss vom Kunden datiert, unterschrieben und abgestempelt und von der algerischen Botschaft legalisiert werden.
- Kopie der Registrierungsbescheinigung der Marke.
- Mindestens 70 Fotos der Produkte und ihrer Verpackung mit allen Beschreibungen (Gewicht, Länge, Breite, Technisches Datenblatt).
Für Unterstützung beim Registrierungsprozess beim algerischen Zoll wenden Sie sich bitte an unser Büro in Algerien unter der folgenden Adresse:
Adresse: Centre Commercial et d'Affaires (El-Qods) 9th Floor, Büro-Nr. 09-22
Postfach: 148, Cheraga, Algiers, Algerien
Tele.: +21321341419
Fax: +21321341423
Email: algeria@agip.com
Kontaktperson: Tarek FOURY (Herr)