Jordanien aktiviert die Regelungen der Patentprüfung
19-Aug-2020
AMMAN - Die Direktion für den Schutz des gewerblichen Eigentums (IPPD), angegliedert an das Ministerium für Industrie, Handel und Versorgung in Jordanien entschied den Artikel 20 der jordanischen Patentregelungen zu aktivieren, wobei die Zahlung von Prüfungsgebühren erforderlich ist.
Laut einer vom IPPD erhaltenen Auflage wird die Entscheidung rückwirkend auf alle anhängigen Anmeldungen angewendet, die ab dem 09. Dezember 2018 eingereicht werden, solange ihre Anmeldeformalitäten abgeschlossen sind.
Dementsprechend wird nun von allen Patentanmeldern erwartet, dass sie sich um die Prüfungszahlung für alle anhängigen Anmeldungen kümmern, andernfalls wird der Registrar dem Anmelder eine Aufforderung senden, die Gebühr für die Prüfung des Patents innerhalb von 60 Tagen zu zahlen und bei Nichteinhaltung derselben führt dies zum Abbruch der Anmeldung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro von AGIP Jordan unter: jordan@agip.com