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Syrien gewährt eine außerordentliche Nachfrist für Fristen, die während der Sperrung fallen

30-Mai-2020

DAMASKUS - Das syrische Ministerium für Binnenhandel und Verbraucherschutz hat den Beschluss Nr. 1418 erlassen, mit dem eine außerordentliche Nachfrist von (15) Tagen ab dem 17. Juni 2020 zur Einreichung von Verlängerungsanträgen, Widersprüchen, Antworten auf Amtshandlungen, zur Ergänzung von Dokumenten und zur Bezahlung verspäteter Gebühren für Registrierungen, die im Zeitraum vom 22. März bis 31. Mai 2020 fällig wurden, gewährt wird.

Das Ministerium erließ diesen Beschluss aufgrund einer Arbeitssperre im Büro für IP (geistigen Eigentum) und andere Diensten in Syrien aufgrund einer COVID-19-Pandemie.

Wir versichern unseren Klienten, dass unser Büro in Syrien alle notwendigen Formalitäten erledigt hat, um die Fristen wie gewohnt einzuhalten.


Sollten Sie jedwede Frage haben, dann wenden Sie sich an unser Büro in Syrien unter: 
syria@agip.com 





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