Veröffentlichungszeitraum wurde in Jordanien verlängert
28-Mai-2020 AMMAN - Nach der Wiederaufnahme seiner Geschäftstätigkeit gab das Jordaniens Patent- und Markenamt (JTMO) bekannt, dass die in Jordanien nach dem Ausbruch von COVID-19 verhängte zweimonatige Sperrung nicht für Veröffentlichungen berücksichtigt werden soll, da während der Sperrung kein Widerspruch möglich war.
JTMO erklärte, dass alle Veröffentlichungszeiträume, die während der Sperrfrist fallen, ab dem 26. Mai 2020 gelten, da die Sperrfrist nicht Teil des Veröffentlichungszeitraums ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro in Jordanien unter: jordan@agip.com