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Durchführungsbestimmungen zum Patentrecht treten in Katar in Kraft

30-Okt-2018

DOHA - Das Patentamt in Katar hat endlich die Durchführungsbestimmungen des Patentgesetzes vom 01. Mai 2018 erlassen. Die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht offiziell formalisiert, sie werden jedoch nun bei der Prüfung der Patente umgesetzt.

Die Durchführungsbestimmungen haben keine regulären Verfahren oder Artikel im Gesetz geändert, aber sie wurden erlassen, um die Patentverfahren zu regulieren und zu formalisieren, z. B. die Festlegung einer Nachfrist von sechs Monaten für die verspätete Einreichung eines Dokuments und die verspätete Zahlung von jährlichen Gebühren sowie die Erteilung eine Nachfrist von drei Monaten für die Einreichung der Prioritätsunterlagen, wenn das Patent auf der Grundlage des Pariser Übereinkommens eingereicht wurde.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro in Katar unter: qatar@agip.com





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