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,,Angaben zu Patentwerkinformationen“ sind in Indien nicht vertraulich

23-Jan-2018

NEU DELHI - Das oberste Gericht von Neu Delhi gab bekannt, dass Informationen zu Patentwerk nicht ,,vertraulich“ sind und zwingend von allen Patentinhabern eingereicht werden müssen. Darüber hinaus müssen alle Lizenzinhaber/Zwangslizenzinhaber dieser Entscheidung Folge leisten.

Das Gericht erklärte, dass das Indische Patentamt bei Einleitung von Maßnahmen gegen die Nichteinhaltung durch die Patentinhaber/Lizenzinhaber nachlässig gehandelt hat.

Gemäß dem geltenden Gesetz ist es für jeden Patentinhaber obligatorisch, mit jedem Lizenzinhaber Informationen über das kommerzielle Werk des Patents für jedes Kalenderjahr in Form 27 einzureichen. Die Einreichungen können jeweils bis zum 31. März jedes Jahr eingereicht werden. Diese Information wird nur für erteilte Patente eingereicht.

Die Nichteinhaltung durch vorgenannten Patentinhaber und Lizenzinhaber hat sowohl eine zivilrechtliche als auch eine kriminelle strafbare Handlung nach § 122 zu folgen.

Während die endgültige Entscheidung des Obersten Gerichts von Neu Delhi erwartet wird, ist es jetzt sehr wichtig sicherzustellen, dass die oben genannte gesetzliche Anforderungen strikt eingehalten werden.





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