Neuer Mehrwertsteuersatz (MwSt.) wird in den Golfkooperationsstaaten (GCC) angewendet
27-Sep-2017
RIAD, ABU DHABI - Eine neue Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von 5% wird in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ab 01. Januar 2018 angewendet.
Dementsprechend werden unsere Rechnungen für alle IP (Geistiges Eigentum)-Angelegenheiten in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), die am oder nach dem vorgenannten Datum ausgestellt werden, den neuen Mehrwertsteuersatz (MwSt.) widerspiegeln. Darüber hinaus werden alle anhängigen Stufen für die zuvor angewiesenen Arbeiten, die mit der Erteilung der entsprechenden Rechnungen am oder nach dem oben genannten Datum abgeschlossen werden, mit der Steuer einbezogen.
Wir bitten unsere Kunden, ihre Einreichungen, Erneuerungen und sonstige bezahlungsbezogene Anweisungen vor dem 31. Dezember 2017, so weit wie möglich vorzulegen, um derartige zusätzliche Kosten der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Zahlungen in 2018 zu vermeiden.
Inzwischen sind die Mehrwertsteuer (MwSt.)-Durchführungsverordnungen in den übrigen Golfkooperationsstaaten (GCC) nämlich, Bahrain, Kuwait, Oman und Katar noch in der Ausstellungsphase; und unsere Kunden werden zu gegebener Zeit über weitere Entwicklungen benachrichtigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das AGIP-Büro in Saudi-Arabien unter: ksa@agip.com und in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) unter: uae@agip.com