Syrien erhöht die amtlichen Gebühren für Marken und Designs
30-Sep-2017
DAMASKUS - Gemäß dem Ministerialbeschluss Nr. 2133, vom syrischen Minister für Interner Handel und Verbraucherschutz am 28. September 2017 erlassen wurde, wird ab 15. Oktober 2017 in Syrien eine Erhöhung der amtlichen Gebühren für Marken und Designs angewendet.
Entsprechend diesem Beschluss, wird eine Gebührenerhöhung auf die Such-, Veröffentlichungs- und Verwaltungsgebühren der Antragsformulare einschließlich aller Aufzeichnungsschritte (wie Abtretung, Änderungen... usw.) angewendet. Die Erhöhung umfasst neue Anträge sowie rückwirkend jene Anträge, deren veröffentlichungsrelevanten Gebühren noch nicht bezahlt wurden.
Angesichts dieser Erhöhung wird AGIP (Abu-Ghazaleh für Geistiges Eigentum) ihr Gebührenverzeichnis im Zusammenhang mit den in Syrien angebotenen Designs- und Markendienstleistungen ändern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das AGIP-Büro in Syrien unter: syria@agip.com.