Geändertes Patentgesetz tritt in Jordanien in Kraft
19-Jun-2017
AMMAN - Das jordanische Ministerium für Industrie und Handel gab bekannt, dass das geänderte Patentgesetz Nr. 16 und das geänderte Patentgesetz Nr. 17 von 2017 im Amtsblatt Nr. 5760 veröffentlicht wurden und am 16. Juni 2017 in Kraft getreten sind.
Durch die geänderten Gesetze, steht Jordanien jetzt in der Übereinstimmung mit den internationalen Patentrechtsverträgen besser positioniert, insbesondere dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT), dem Jordanien am 09 Juni 2017 beigetreten ist.
Wesentliche Änderungen zum Patengesetz umfassen:
1) Einführung der E-Anmeldung bzw. E-Einreichung.
2) Möglichkeit der Rücknahme einer Patentanmeldung vor ihrer Gewährung.
3) Veröffentlichung der Patentanmeldungen, die beim jordanischen Patent- und Markenamt (JPTO) eingereicht wurden, erfolgt nach (18) Monaten ab dem Anmeldetag oder Prioritätstag. Demzufolge werden Patentanmeldungen, einschließlich bevorstehende, gewährte oder abgelehnte Patente für die Öffentlichkeit zugänglich und auffindbar sein.
Diese Änderungen werden das Umfeld des Patentschutzes im Königreich erheblich verbessern, insbesondere im pharmazeutischen Bereich, wie sie die lokalen Industrien an der Entwicklung, Kommerzialisierung, Vermarktung und möglicherweise Rechtsverletzung gültiger Patente aufgrund fehlender Kenntnisse über die Existenz des Patents eines bestimmten Produkts oder Prozesses hindern werden.
Sollten Sie Rückfragen haben oder zusätzliche Informationen brauchen, dann wenden Sie sich bitte an: jordan@agip.com