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Türkei bietet Schutz für nicht eingetragene Designs

08-Jun-2017

ANKARA - Das neue industrielle und gewerbliche Eigentumsgesetz Nr. 6769 (IP (Geistiges Eigentum)-Gesetz) hat viele Änderungen am Schutz des geistigen Eigentums in der Türkei, insbesondere der Industriedesigns, gebracht.
Einer der wichtigsten Änderungen an den Rechten des Industriedesigns ist, dass der Schutz des nicht eingetragenen Industriedesigns in der Türkei verfügbar wurde. Die Schutzdauer der nicht eingetragenen Designs beträgt drei Jahre, beginnend ab dem Offenlegungsdatum des Designs.

Nach diesem neuen Gesetz kann der Inhaber des nicht eingetragenen Designs Verletzungsklage in Bezug auf die Nutzung des betreffenden Designs einleiten, er kann direkt Dritte nur daran hindern, eine identische oder verwirrend ähnliche Gestaltung und Design zu nutzen oder zu verwenden. 

Für weitere Informationen über den Schutz der nicht eingetragenen Industriedesigns in der Türkei, wenden Sie sich bitte an unser Büro in der Türkei unter folgender Adresse:

Adresse: Tunus Cad. Nr. 15/4, 06680, Kavaklidere, Ankara-Türkei
Telefon: (00 90-312) 417 6095
Fax: (00 90-312) 417 0091
Email: turkey@agip.com 
Kontakt und Ansprechpartner: Hatice Toksoy (Frau)





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