Sound Marke betritt die Arena „Registrierbare Marken“ in Saudi-Arabien
25-Aug-2020
Riad - Zum ersten Mal in der Geschichte Saudi-Arabiens wurde im Königreich eine Sound Marke eingetragen, die in eine neue IP (Geistiges Eigentum)-Ära eintritt, in der nicht-traditionellen Marken Schutz gewährt wird.
Das erste Sound Markenzertifikat wurde von der saudischen Behörde für geistiges Eigentum (SAIP) gemäß dem neuen GCC (Golfkooperationsrat)-Markengesetz ausgestellt, das seit September 2016 in Saudi-Arabien gilt. Artikel 2 des Gesetzes erweitert den Gegenstand der Marke auf Geruchs- und Soundmarken, was darauf hindeutet, dass es möglich ist, solche Marken zu registrieren.
Antragsteller, die eine Sound Marke in Saudi-Arabien registrieren möchten, können ihre Sound Marken in Form einer Musiknote, einer schriftlichen Beschreibung oder einer MP3-Datei einreichen, sofern diese besagte Marke unverwechselbar und einzigartig ist.
Abu-Ghazaleh für Geistiges Eigentum (AGIP) repräsentiert Geschäfte in verschiedenen Markenfragen, einschließlich Registrierung, Strafverfolgung, Lizenzierung und Beratung. Für jedwede Ratschläge zu Markenfragen in
Saudi-Arabien wenden Sie sich bitte an unser Büro in Riad unter der folgenden Adresse:
Adresse:
King Fahd Road - Olaya District - Talal Abu-Ghazaleh Organization (TAG-Org)
P.O.Box 9767, Riyadh 11423, Saudi-Arabien
Tel.: (00 966-11) 464 2936
Fax: (00 966-11) 465 2713
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Kontakt: Ma'an Al-Khen (Herr)