Add general_offices group to this languageAbu-Ghazaleh Intellectual Property | Bahrain führt einen neuen Mehrwertsteuersatz (MwSt.) ein

Bahrain führt einen neuen Mehrwertsteuersatz (MwSt.) ein

15-Okt-2018

MANAMA - Das Mehrwertsteuergesetz bzw. Umsatzsteuergesetz in Bahrain war durch den Königlichen Erlass Nr. (48) von 2018 am 06. Oktober 2018 in Kraft getreten.

Ein Mehrwertsteuersatz (MwSt.) in Höhe von 5 % wird im Königreich Bahrain ab 01. Januar angewendet.

Der neue Mehrwertsteuersatz (MwSt.) wird auf alle betreffenden Geistigen Eigentum (IP)-Angelegenheiten (Marken, Patente und Industrie-Design) als nicht-amtlichen Gebühren angewendet.

Dementsprechend spiegeln unsere Rechnungen, die zum zuvor genannten Zeitpunkt für alle Angelegenheiten des geistigen Eigentums in Bahrain ausgestellt, den neuen Mehrwertsteuersatz (MwSt.) von 5 % wider.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro in Bahrain unter: bahrain@agip.com






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