Bahrain führt einen neuen Mehrwertsteuersatz (MwSt.) ein
15-Okt-2018
MANAMA - Das Mehrwertsteuergesetz bzw. Umsatzsteuergesetz in Bahrain war durch den Königlichen Erlass Nr. (48) von 2018 am 06. Oktober 2018 in Kraft getreten.
Ein Mehrwertsteuersatz (MwSt.) in Höhe von 5 % wird im Königreich Bahrain ab 01. Januar angewendet.
Der neue Mehrwertsteuersatz (MwSt.) wird auf alle betreffenden Geistigen Eigentum (IP)-Angelegenheiten (Marken, Patente und Industrie-Design) als nicht-amtlichen Gebühren angewendet.
Dementsprechend spiegeln unsere Rechnungen, die zum zuvor genannten Zeitpunkt für alle Angelegenheiten des geistigen Eigentums in Bahrain ausgestellt, den neuen Mehrwertsteuersatz (MwSt.) von 5 % wider.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Büro in Bahrain unter: bahrain@agip.com