Marken in lateinischer Schrift im Irak
17-Apr-2018
BAGDAD - Das irakische Markenamt gab vor kurzem bekannt, dass es möglich wird, Markenanmeldungen in lateinischen Buchstaben einzureichen, und es ist hierbei nicht notwendig, die arabische Transliteration derselben Marke einzureichen.
Diese neue Praxis soll die Transliteration der eingetragenen Marke einen Schutz liefern, ohne dass eine separate Anmeldung derselben Marke eingereicht werden muss.
Basierend auf unserer Erfahrung empfehlen wir unseren Kunden, die arabische Transliteration der Marke hinzuzufügen, um Probleme zu vermeiden, die auftreten könnten, wenn Dritte eine verwirrend ähnliche arabische Transliteration registrieren würden.
Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang, kontaktieren Sie bitte unser Büro im Irak unter: iraq@agip.com