Markenregulierung in Angola
05-Feb-2018
LUANDA - Das angolanische Register hat die Markeninhaber aufgefordert, Dokumente für alle anhängigen Anmeldungen, Erneuerungen oder Aufzeichnungen betreffend Marken mit den Nummern 5.001 - 20.757 vor dem 26. Dezember 2018 erneut einzureichen. Wenn diese Dokumente nicht erneut eingereicht werden oder fehlen, führt dies zur Nichtigkeit der Marken.
Die erforderlichen Dokumente sind wie folgt:
1. Vollmacht, einschließlich einer verifizierten portugiesischen Übersetzung, legalisiert von bis zu einem angolanischen Konsul.
2. Fotokopien der amtlichen Anmeldeformulare, die Kopien der Anmeldung in der eingereichten Fassung enthalten, mit Kopien von Ersuchen um Erneuerung und/oder eines jeglichen späteren Besitzwechsels.
3. Gründungsurkunde der Gesellschaft/Auszug aus dem Handelsregister mit verifizierter portugiesischer Übersetzung, legalisiert von bis zu einem angolanischen Konsul.
Diese Entscheidung wurde im Jahr 2015 mit den Nummern 1 - 5.000, als diese der Schwerpunkt waren, gestartet. Das Register setzt nun diese Entscheidung fort, die dazu beitragen und helfen soll, die amtlichen Aufzeichnungen zu regulieren und den Rückstand zu verbessern. In der vorherigen Ausübung wurden Fotokopien der legalisierten Begleitdokumente akzeptiert, sofern der Authentifizierungsstempel sichtbar war.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter: africa@agip.com