Wiedereinreichung der Markenanmeldungen im Irak
01-Feb-2018
BAGHDAD - Das Markenamt im Irak gab bekannt, dass es am 29. Januar 2018 begonnen hat, innerhalb von sieben Tagen amtliche Mitteilungen zu versenden, in denen die Wiedereinreichung von Markenanmeldungen mit den Nummern 51000 bis 72000 gefordert wird; Fehlt die Wiedereinreichung und Speicherung dieser Anmeldungen, würde dies zum Entfernen der Anmeldung führen.
Wir bitten unsere Kunden freundlicherweise, uns ihre Anweisungen so schnell wie möglich mitzuteilen, um einen Verlust von Rechten zu vermeiden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Büro im Irak unter: irak@agip.com