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Neuer Mehrwertsteuersatz wird im Libanon angewandt

24-Aug-2017

BEIRUT - Das libanesische Parlament hat mit Wirkung vom 01. Oktober 2017 eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes (MwSt.) von 10 % auf 11 % gebilligt. 

Dementsprechend werden unsere Rechnungen für Arbeitsleistungen im Libanon, die zum vorgenannten Datum hervorgebracht werden, den neuen Mehrwertsteuersatz widerspiegeln. 





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