Add general_offices group to this languageAbu-Ghazaleh Intellectual Property | Katar führt neue Verfahren für die Einreichung von Markenanmeldungen ein

Katar führt neue Verfahren für die Einreichung von Markenanmeldungen ein

14-Sep-2025

DOHA – Das katarische Markenamt hat bekannt gegeben, dass ab sofort alle Markenanmeldungen für Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse auf die 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation verweisen müssen. Darüber hinaus ist die Beanspruchung von Klassenüberschriften und allen Waren und Dienstleistungen in der Klasse nicht mehr zulässig. Dies steht im Einklang mit den Bestimmungen des Golf-Kooperationsrat (GCC)-Gesetzes Nr. 7/2014. Diese neue Anforderung gilt sowohl für Neuanmeldungen als auch für anhängige Anmeldungen, die sich derzeit in der Prüfung befinden.

Gemäß der aktualisierten angewendeten Vorgehensweise müssen Markenanmelder ihre Waren- und Dienstleistungsspezifikationen unter Verwendung der in der 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation festgelegten Klassen und Begriffe erstellen. Diese Entscheidung folgt den Bestimmungen des GCC-Gesetzes Nr. 7/2014, das die Verfahren zum Schutz geistigen Eigentums in den Mitgliedsstaaten des Golf-Kooperationsrates harmonisieren soll.
Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich bitte an das 
Abu-Ghazaleh für geistiges Eigentum (AGIP)-Büro in Katar unter: qatar@agip.com





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