Jordanisches Landwirtschaftsministerium kündigt Änderungen der Sortenregistrierungsverordnung an
13-Aug-2025 AMMAN – Das jordanische Landwirtschaftsministerium hat mit der Verordnung Nr. 41 von 2025, die am 16. August 2025 in Kraft tritt, wichtige Änderungen an der Sortenregistrierungsverordnung vorgenommen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Registrierungsprozess zu vereinfachen und den Schutz der Sortenrechte in Jordanien zu verbessern.
Gemäß der neuen Verordnung sind Jahresgebühren für Sortenrechte nun ausschließlich im Januar eines jeden Jahres bis zum Ende dieses Monats zu entrichten. Die bisherige Zahlungsfrist von Januar bis April wurde dadurch ersetzt. Darüber hinaus wurden die amtlichen Gebühren für Anmeldung, Registrierung, Veröffentlichung, formelle Prüfung und Jahresgebühren an die aktuellen Verwaltungsanforderungen angepasst.
Bedeutend ist, dass die aktualisierte Verordnung nun die Registrierung aller Sortenklassen mit Ausnahme der Arten und Sorten erlaubt, deren Anbau und Vertrieb nach jordanischem Recht verboten ist.
Beglaubigte Übersetzungen gemäß den neuen Verordnungen werden nicht mehr verlangt. Stattdessen ist eine einfache, unterschriebene Übersetzung erforderlich, um die Anmeldeformalitäten zu erfüllen.
Antragsteller und Rechteinhaber werden gebeten, den überarbeiteten Zahlungsplan und die aktualisierten Gebühren bei der Einreichung neuer Anträge oder der Verlängerung bestehender Sortenschutzrechte in Jordanien zu beachten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das jordanische Abu-Ghazaleh für geistiges Eigentum (AGIP)-Büro unter jordan@agip.com